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Auftragsvergaben

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen.Über die unten stehende Verlinkung informiert der Landkreis Osterholz über Auftragsvergaben nach folgenden Kriterien, die er auch für die Gemeinde Grasberg durchgeführt hat:

Auftragsvergaben nach der VOB

Der Landkreis Osterholz informiert nach

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer und
  • Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer

für die Dauer von 6 Monaten über jeden vergebenen Auftrag (§ 20 Abs. 3 VOB/A).

Auftragsvergaben nach der VOL

Der Landkreis Osterholz informiert nach

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
  • Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb

für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 2 VOL).

Alle Auftragsentscheidungen werden auch auf der Bekanntmachungsplattform der Deutschen eVergabe veröffentlicht.

Entscheidungen des Landkreises

Link Landkreis Osterholz

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