Anmeldung bei der Krankenversicherung
Sie sollte möglichst bald nach der Geburt erfolgen. Zunächst sollte die Krankenkasse telefonisch informiert werden, sie schickt dann ein Formular und benötigt ev. die Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind erhält man nach ca. zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte.
Das Kind kann auch in die Krankenkasse des unverheirateten Vaters aufgenommen werden. In diesem Fall benötigt dessen Krankenkasse die Vaterschaftsanerkennung. Für Privatversicherte gelten ggf. andere Regelungen.
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