Anträge & Formulare
Hier finden Sie aktuelle Anträge, Formulare und Informationen zu den Themen
Bauen, Gewerbe, Steuern und Meldeangelegenheiten
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen steht Ihnen hier zum Download bereit.
Informationen zum Thema "Bauen"
Die Vordrucke rund um das Thema Bauen werden über den Landkreis Osterholz als zuständige Bauaufsichtsbehörde bereit gestellt. Daher können Sie die benötigten Informationen und Vordrucke über den folgenden Link erreichen.
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. n allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Diese Dienstleistung können Sie online nutzen unter
Antrag auf Erstellung eines Führungszeugnisses (externer Link)
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Hier stehen für Sie Vordrucke zum Download bereit:
Gewerbeanmeldung gemäß § 14 bzw. § 55 c Gewerbeordnung
Gewerbeummeldung gemäß § 14 bzw. § 55 c Gewerbeordnung
Gewerbeabmeldung gemäß § 14 bzw. § 55 c Gewerbeordnung
Beiblatt zu Gewerbean-/-ab-/-ummeldung (nur bei mehreren Gesellschaftern / gesetzlichen Vertretern)
Allgemeine Informationen
Ein Hund ist ab einem Alter von 12 Wochen steuerpflichtig.
Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 48,00 Euro
- für den zweiten Hund 72,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 96,00 Euro
- für einen gefährlichen Hund 613,50 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 613,50 Euro
Folgende Vordrucke können Sie hier downloaden:
Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer
Antrag auf Befreiung der Hundesteuer
Weitere Informationen und das Antragsformular zum Hunderegister Niedersachsen finden Sie hier.
In unserem Online Serviceportal können Sie Ihren Hund auch digital ohne Wartezeiten anmelden.
Folgende Vordrucke stehen für Sie zum Download bereit:
Vollmacht zur Abholung von Personalausweis oder Reisepass
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes
Nutzen Sie für Ihre Abgaben die Vorteile eines Lastschrifteinzugsverfahrens der Gemeindekasse Grasberg.
Folgender Vordruck steht für Sie zum Download bereit:
In unserem Online Serviceportal finden Sie diesen Vordruck auch digital und können ihn gleich ausfüllen und abschicken.
Bundesministerium der Finanzen
Unter folgendem Link können Sie Ihre Steuervordrucke herunterladen: