Direktwahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin, eines hauptamtlichen Bürgermeisters
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein können die Briefwahlunterlagen beigefügt werden.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wird.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wahlschein online beantragen
Nutzen Sie für die Beantragung gerne unseren Online- Wahlschein- Antrag (OLIWA), sobald dieser zur Verfügung steht. Diesen finden Sie ihn unter:
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Wahlleiter vom 27.06.2025
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Bekanntmachung Wahltag und Wahlvorstände vom 02.07.2025
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Bekanntmachung Aufforderung Wahlvorschläge vom 11.07.2025
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Bekanntmachung Gemeindewahlausschuss vom 15.09.2025
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Bekanntmachung Wahlvorschläge vom 09.10.2025
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Bekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 11.10.2025
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Bekanntmachung Feststellung Briefwahlergebnis vom 25.10.2025
Wiebke Müller
Telefon: 04208 9175-26
Telefax: 04208 9175-926
E-Mail:
Gemeinde Grasberg
Speckmannstr. 30
28879 Grasberg
Heike Monsees
Telefon: 04208 9175-25
Telefax: 04208 9175-925
E-Mail:
Gemeinde Grasberg
Speckmannstr. 30
28879 Grasberg