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Gemeinde Grasberg

Mutterschaftsgeld

 

Die Mutterschutzfrist beträgt in Deutschland normalerweise 14 Wochen, sie beginnt gewöhnlich 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen nach der Geburt.

Innerhalb der Mutterschutzfrist erhalten berufstätige Frauen den gleichen Nettolohn wie bisher. Dabei zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag und der Arbeitgeber stockt das Gehalt dann bis zum durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate auf.

Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin mit gleichzeitigem Antrag für das Mutterschaftsgeld erhält man bei den Frauenärztinnen und -ärzten sowie den Hebammen.